Auszug aus der Satzung des Vereins
Zweck des Vereins
(1) Der Verein ruft nach dem Recht auf das Leben und sagt nein zur Todesstrafe, Folter, Diskriminierung und Rassismus.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für die Menschen, die wegen ihrer politischen und religiösen Meinungen verfolgt werden. Der Verein fördert auch Hilfe für die Menschen, die wegen ihrer Farbe, Nationalität und Minderheitszugehörigkeiten verfolgt werden oder im Gefängnis sitzen.
(3) Der Verein setzt sich gegen die Todstrafe und für die politischen Gefangene und Folteropfer ein und leistet dabei Rechtsbeistand, materille und finanzielle Unterstützung.
4) Der Verein macht Öffentlichkeitsarbeit zur Lage der Menschenrechte im lran, wo die Menschenrechtsverletzungen zur Tagesordnung gehören. Der Schwerpunkt liegt bei der Abschaffung der Todstrafe, Folter und Freilassung der politischen Gefangenen im lran und versucht durch seine Aufklärungsarbeit viele Menschen für dieses Ziel zu gewinnen. Der Verein macht Infostände, Veranstaltungen, Demos und Mahnwachen in Deutschland und anderen EU-Ländern, mit dem Ziel zur Verbesserung der Menschenrechtslage im lran.
(5) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Sammlung von Spenden.
(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.