UNO-Resolution fordert Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran
Internationaler Erfolg: Die Weltgemeinschaft stellt sich gegen die Versuche des Teheraner Regimes, seine systematischen Menschenrechtsverletzungen zu vertuschen oder zu rechtfertigen. Die Aufmerksamkeit und der Einsatz für die Menschenrechte im Iran werden auf internationaler Ebene verstärkt.
Am 15. November hat der Menschenrechtsausschuss der UNO-Vollversammlung in New York eine neue Resolution beschlossen, in der die Menschenrechtsverletzungen des iranischen Regimes nachdrücklich verurteilt werden. Mehrere Länder hatten sich gemeinsam für die Resolution eingesetzt, darunter auch Deutschland, Frankreich. Großbritannien und die USA. Die Resolution fordert das Regime im Iran unmissverständlich auf, die Menschenrechtsverstöße zu stoppen und seine diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Mit dieser Resolution hat sich die internationale Staatengemeinschaft gegen die Versuche des Teheraner Regimes gestellt, seine systematischen Menschenrechtsverletzungen zu vertuschen oder zu rechtfertigen. Menschenrechtsgruppen werten die Resolution als Erfolg, da sie beinhaltet, dass die Vereinten Nationen die Menschenrechtslage im Iran weiter intensiv überwachen werden. Die Aufmerksamkeit und der Einsatz für die Menschenrechte im Iran werden dadurch auf internationaler Ebene verstärkt.Die Resolution fordert, dass die bisher herrschende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran enden müsse. Menschenrechtler fordern seit langem, dass die Funktionäre des Teheraner Regimes, die für schwere Menschenrechtsverstöße und Massenhinrichtungen verantwortlich sind, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die massenweisen, systematischen Tötungen und Hinrichtungen, denen in den letzten Jahrzehnten tausende Regimegegner im Iran zum Opfer gefallen sind, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen. Die Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen können nur gestoppt werden, wenn die Weltgemeinschaft entschlossen und wirksam gegen die herrschende Straflosigkeit vorgeht.